SYNTHS 19"
Roland - Jp 8o8o
Roland - Xv5050
Roland - Jv 88o
Roland - Sc 88
Roland - D 110
Waldorf - Pulse
Waldorf - Micro Q
Yamaha - Tg 55
SYNTHS
Alesis - Quadrasynth
Quasimidi - The Raven
Yamaha - An1x
Yamaha - Cs1x
Roland - Mc5o5
Quasimidi - 3o9
Micro
Akg - C 3ooo
Akg - C42o
Brauner Phantom C
T.bone - Sc 95o
T.bone - Sc 800
Shure - Sm58
4 x T.bone Em 800
2 x T.bone Em 900
Outboard
Sony - Dsp 556
Digitech - Vhm5 Vocalist
Art - Tube Amp
Dbx - 286A
Spl Goldmike 9844
div. Plug's
Recording Studio 1 u. 2
1 x Intel Quad Core 2,4 Ghz
1 x RME RME 9632 HDSP
1 x Tc Powercore MKII+Plugs+Viurs
1 x Uad-1 + Plugs
2xBehringer DDX3216
1 x Inte P4 2,4 Ghz
1 x M-Audio Delta Lt
1 x Tc-Powercore MkII+Plugs
1 x Uad-1 + Plugs
Eurorack Mx 2804
Alesis Studio 32
Monitoring
2 x Yamaha-Ns10M Nearfield
2 x Yamaha HS50M, aktiver 2-Wege Monitor
Yamaha HS10W, aktiver 8" Subwoofer,
KR- Adm4 Digital Monitor
Tannoy Reval passiv
t.box Nf06a

AGB
1.Präamble
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rohn Records Ges.n.b.R. bilden einen
integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes und Vertrages, soweit nicht ausdrücklich
und schriftlich Abweichungen vereinbart werden.
2. Auftragserteilung
Die Buchung von Studioterminen sowie Bestellungen des Kunden müssen in schriftlicher
Form an Rohn Records übermittelt werden und gelten nur dann als anerkannt, wenn sie
von Rohn Records ebenfalls schriftlich bestätigt werden. Rohn Records stellt für die
vereinbarten Studiotermine einen Techniker sowie die Standartdausrüstung zur
Verfügung. Vom Kunden nicht wahrgenommene Produktionstermine werden diesem in
jedem Fall in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt vom Auftrag wird eine Stornogebühr wie folgt verrechnet:
Ab Auftragserteilung bis zu 8 Wochen vor Produktionstermin 50 % des Auftragswertes.
Ab 8 Wochen vor Produktionstermin 100% des Auftragswertes.
3. Angebot und Preis
Die Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, Nettopreise ab dem Satz der Zuliefer-
firmen ohne Nachlass. Es haben jene Preise Gültigkeit, die dem letzten übersandtem
Angebot von Rohn Records entsprechen.
4. Umfang und Lieferung
Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Rohn Records
maßgebend. Eine produktionsbedingte Abweichung der Liefermenge pro beauftragten
Titel von über oder unter 5 % wird vom Kunden akzeptiert. Bei Bestellungen von bis zu
1.000 Tonträgern pro Titel akzeptiert der Kunde eine produktionsbedingte Abweichung
bis zu 100 Stück, welche mit in Rechnung gestellt wird.
5. Lieferzeiten
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst dann zu laufen, nachdem Rohn Records alle zur
Herstellung von Tonträgern notwendigen Komponenten vom Kunden erhalten hat.
Liefertermine und Lieferfristen sind immer nur freibleibend.
6. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang für die Lieferung erfolgt mit der Übergabe des Liefer-
gegenstandes an den Frächter. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
Wird im einzelnen nichts anderes vereinbart erfolgt Versand und Versandart
ausschließlich nach Wahl von Rohn Records . Die Versandkosten sowie Kosten für
Spezialverpackung, Mehrkosten für Einzelsendungen, Fracht etc. gehen ausschließlich
zu Lasten des Kunden. Ebenfalls trägt der Kunde allfällige Zölle, Umsatzsteuern,
Grenzabgaben, etc.
Bei Lieferverzögerungen aus Umständen, die der Besteller (Kunde) zu vertreten hat,
gehen alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, bereits bei Abgabe der
Abholbereitschaft durch Rohn Records, auf den Besteller (Kunden) über. Weiters
werden in diesem Fall, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens
5% des Bruttofakturenwertes der Lieferung für jeden Monat, berechnet.
7. Fakturierung und Zahlungsbedingung
Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusive Umsatzsteuer. Alle Zahlungen
haben bar, spesenfrei und ohne Abzug geleistet zu werden. Die Geltendmachung von
Gegenforderungen durch Aufrechnung oder durch Ausübung von Zurück-
behaltungsrechten durch den Kunden (Besteller) ist, soweit gesetzlich, ausgeschlossen.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart (z.B.: Scheckzahlung), nur auf das Bankkonto von Rohn Records erfolgen.
Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten, etc.),
sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Schuld,
angerechnet. Entgegenstehende Widmungen des Kunden sind unwirksam. Schecks und Wechsel
werden nach besonderer Vereinbarung und nur Zahlung halber, nicht an Zahlung statt,
angenommen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung, und
zwar zu der
Valuta, unter der
sie Rohn Records
von der Bank gutgebracht werden. Rohn
Records
kann angebotene Zahlungen in Schecks
oder Wechsel ohne Angabe von
Gründen ablehnen.
Falls keine besondere Vereinbarungen getroffen sind, sind sämtliche Rechnungen von
Rohn Records bei Erhalt ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig ist. Erfüllungsort für sämtliche
Zahlungen wird ausschließlich A-4860 Lenzing vereinbart.
8. Verzugsfolgen und Auftragsablehnung
Rohn Records ist jederzeit, auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung
bzw. Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder wenn ihr
Umstände
in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre
Forderungen
nicht oder nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen oder, wenn Gefahr
besteht, daß durch den
Inhalt des an Rohn Records zur
Vervielfältigung übergebenen Materials
ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Grundsätze der öffentlichen Moral und Sittlichkeit
herbeigeführt werden können. Ebenso
ist Rohn Records berechtigt, die Auftragsannahme bzw.
die Lieferung zu verweigern,
wenn es nicht zweifelsfrei geklärt erscheint, daß der Kunde über
sämtliche Rechte zur
Vervielfältigung der betreffenden Aufnahmen verfügt.
Bei Überschreitung eines Zahlungszieles gerät der Kunde in Verzug, ohne daß es einer besonderen Benachrichtigung durch Rohn Records bedarf. In diesem Fall ist
Rohn Records berechtigt, alle vereinbarten Zahlungsziele - auch für laufende Akzepte - außer
Kraft zu setzen und die Forderung sofort fällig zu stellen. Terminverlust gilt in allen Fällen von Teilzahlungsvereinbarungen im gesetzlich zulässigen Rahmen als vereinbart.
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde von fälligen Beträgen Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Refinanzierungskosten, mindestens jedoch 15 % p.a. zu entrichten. Es sind
auch die außergerichtlichen Mahn- und Inkassospesen einschließlich die der Einschaltung eines Rechtsbeistandes oder eines Inkassobüros vom Kunden zu tragen.
9. Lieferung an Dritte
Wünscht ein Kunde im Rahmen einer von Ihm getätigten Bestellung, daß die betreffende
Lieferung oder Teile hievon an Dritte (z.B. Tochterunternehmen, Vertriebspartner, etc.)
geliefert oder
fakturiert werden, so haftet der Kunde dennoch weiterhin als
Vertragspartner.
Ebenso ist Rohn Records berechtigt, etwaige Mehrkosten für
Verpackung und Transport
gesondert in Rechnung zu stellen.
Erfolgt die Lieferung im Auftrag des Kunden von Rohn Records auf direktem Weg an einen
Dritten in ein Nicht-EU-Land, stellt der Kunde Rohn Records für die Bemessung der
Eingangsabgaben, welche
vom Dritten zu bezahlen sind, die Handelsrechnung oder den
Warenwert zur Verfügung. Soll eine
derartige Lieferung in ein EU-Land durchgeführt
werden, stellt der Kunde vor der Lieferung die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer
des
Dritten Rohn Records zur Verfügung. Für unvollständig
oder unrichtig gemachte
Angaben hält sich Rohn Records schad- und klaglos. Die gilt insbesondere
für etwaige Zollstrafen
und -gebühren.
10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
das uneingeschränkte Eigentum von Rohn Records.
11.Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen einer etwaigen Vertragsverletzung von
Rohn Records (z.b. Nichterfüllung, Verzug) sind ausgeschlossen, sofern nicht eine grob fahrlässige Schadenverursachung bewiesen wird.
12.Gewährleistung
Im Reklamationsfall ist der Kunde verpflichtet, das beanstandete Liefergut sachgemäß
zu lagern und bis zur Klärung der Angelegenheit zur Verfügung zu halten.
Rohn Records räumt sich das Recht ein, sich von Ansprüchen auf Preisminderung
dadurch zu befreien, dass sie in angemessener Frist und in einer für den Kunden
zumutbaren
Weise die Mängel verbessert oder Fehlendes nachliefert. Mängel an Teilen
einer Lieferung bzw. Auftrages berechtigt nicht, die gesamte Sendung zurückzuweisen.
13. Vervielfältigung, Copyright, Autorenrecht
Der Kunde erklärt, dass er sämtliche Rechte zur Aufnahme und Vervielfältigung besitzt,
und leistet dafür Gewähr, dass sämtliche anfallenden Copyright- und sonstige Gebühren
an die zuständigen Stellen abgeführt werden und Rohn Records damit in keiner Weise in
Anspruch genommen wird. Der Kunde hält Rohn Records diesbezüglich in jeder Richtung
schad- und klaglos, insbesondere für jedwede Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaige Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer
behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Diese
Schadloshaltung bezieht sich auch auf eventuell angelaufene Produktionskosten.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Rohn Records jene Informationen an Urheberleistungs- Schutzgesellschaften und sonstige Organisationen, die den Schutz von Urheberrechten aller Art
zum Zwecke haben, weitergibt, welche diese Gesellschaften für
die Sicherstellung einer
ordnungsgemäßen Lizenzabrechnung bzw. die Kontrolle der Wahrung
sämtlicher Urheberrechte benötigen.
14. Sonstiges
Entspricht ein vom Kunden beigestelltes Produktionsmaterial (Drucksorten- und
Labelfilme sowie Masterbänder) nicht den Produktionsanforderungen bzw. den gültigen
Spezifikationen, obliegt es Rohn Records , das Produktionsmaterial zu Lasten und
auf
Kosten des Kunden zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden.
Drucksorten, welche vom Kunden angeliefert werden, können nur bei Einhaltung der
gültigen Spezifikationen verwendet werden. Rohn Records übernimmt keine Lagerung
von über die Bestellung hinausgehenden Druckmaterialien. Der Kunde erklärt sein Einverständnis,
das im Zuge der Verpackung durch Maschineneinstellungen oder
allfälliger Störungen, etc. ein Schwund von maximal 5 % eintreten kann, für den
Rohn Records keine Haftung übernimmt.
Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass er Rohn Records lediglich Duplikate von Mastern
und Filmen zur Verfügung stellt. Bei einer Haftung von Rohn Records für den Verlust oder
die Beschädigung dieser Materialien gilt eine Haftungsbeschränkung bis zur Höhe des
Materialwertes, insgesamt jedoch bis zu einem Maximum von € 720, -- stets als
vereinbart.
Im Falle einer Weitergabe bzw. Verkaufes der von Rohn Records gelieferter Ware an
Dritte ist der Kunde verpflichtet, den Erwerber über die sachgemäße Verwendung und Handhabung
der Ware zu informieren.
Auf jedes Angebot und jeden Vertrag sowie diesen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für den Fall von Streitigkeiten unterwerfen sich der
Kunde und Rohn Records ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit dem sachlich
zuständigen Gericht in Vöcklabruck und verzichten auf einen allenfalls
anderen ordentlichen Gerichtsstand.
Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen
schriftlich erfolgen. Als Zustelladresse gilt einzig Rohn Records , Wiesenweg 1, A-4860
Lenzing mit ihrer entsprechenden Rechtswirkung.